Wissenswertes über sachverständige
Wählen
Sie Ihren Sachverständigen gut aus!
Leider sind die
Begriffe „Sachverständiger“ und „Gutachter“ nicht geschützt. Somit kann jede/r
diese
Berufsbezeichnung verwenden. Dadurch wird der Dschungel der Sachverständigen
immer
größer und man weiß
nicht, an wen man sich wenden soll. Alleinig für Fenster und Türen gibt es
in Deutschland
mehrere Fachverbände, die mehr oder weniger gut ausbilden und prüfen. Zu den
qualifizierten
Fachverbänden gehört u.a. der BDSF (Bund deutscher Sachverständigen und
Fachgutachter) mit
Sitz in Weil/Rhein.
In Deutschland sehr
bekannt ist der öffentlich
bestellte und vereidigte Sachverständige und
Gutachter. Dieser hat
seine Fachkompetenz und seine Kenntnisse einem Gremium darzulegen.
Nach 1-2 Jahren
Weiterbildung legen diese Fachleute eine Prüfung vor den Handwerkskammern
bzw. der Industrie- und Handelskammern der Bundesländer ab und werden dann
berufen. Diese
Regelung gibt es als
Monopol nur in Deutschland. Diese Sachverständigen sind dann von den
deutschen Gerichten berufen und hier auch anerkannt.
Der zertifizierte Sachverständige (nach DIN EN ISO 17034) muss in rund 600
Lehrstunden
ebenfalls seine
Kompetenz aufzuzeigen und zu erweitern, um anschließend vor einer
europäischen
Kommission die Prüfung zum Sachverständigen abzulegen. Danach kann er
in ganz Europa - auch
vor Gericht – aktiv berufen werden.
Kontaktieren Sie mich
unter:
Telefon: 0152/24318810
Mail: hotline@sachverstaendiger-zert.de