Wissenswertes über sachverständige

 

Wählen Sie Ihren Sachverständigen gut aus!

 

Leider sind die Begriffe „Sachverständiger“ und „Gutachter“ nicht geschützt. Somit kann jede/r

diese Berufsbezeichnung verwenden. Dadurch wird der Dschungel der Sachverständigen immer

größer und man weiß nicht, an wen man sich wenden soll. Alleinig für Fenster und Türen gibt es

in Deutschland mehrere Fachverbände, die mehr oder weniger gut ausbilden und prüfen. Zu den

qualifizierten Fachverbänden gehört u.a. der BDSF (Bund deutscher Sachverständigen und

Fachgutachter) mit Sitz in Weil/Rhein.

 

In Deutschland sehr bekannt ist der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige und

Gutachter. Dieser hat seine Fachkompetenz und seine Kenntnisse einem Gremium darzulegen.

Nach 1-2 Jahren Weiterbildung legen diese Fachleute eine Prüfung vor den Handwerkskammern
bzw. der Industrie- und Handelskammern der Bundesländer ab und werden dann berufen. Diese

Regelung gibt es als Monopol nur in Deutschland. Diese Sachverständigen sind dann von den
deutschen Gerichten berufen und hier auch anerkannt.

 

Der zertifizierte Sachverständige (nach DIN EN ISO 17034) muss in rund 600 Lehrstunden

ebenfalls seine Kompetenz aufzuzeigen und zu erweitern, um anschließend vor einer

europäischen Kommission die Prüfung zum Sachverständigen abzulegen. Danach kann er

in ganz Europa - auch vor Gericht – aktiv berufen werden.

 

 

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